Mitgliedschaft
Für die Neuaufnahme von Mitgliedern in den SFV Wörth müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Der Erstwohnsitz muss gemäß Satzung in Wörth am Rhein sein (inkl. Maximiliansau, Schaidt, Büchelberg).
- Gültiger Jahresfischereischein muss vorliegen.
- Jugendliche ohne Erstwohnsitz in Wörth können Mitglied werden, wenn der Vater oder die Mutter (alternativ auch ein Teil der Großeltern) bereits Vereinsmitglied ist.
- Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Gebührenübersicht.
Der Sportfischer- und Fischzuchtverein Wörth am Rhein 1922 e.V. ist Mitglied im Landesfischereiverband Pfalz.